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  • Wer ist für die Inspektion und Wartung verantwortlich?
    Wer Spielanlagen betreibt, ist für deren technische Sicherheit verantwortlich und haftet im Schadensfall, wenn die Vorschriften im Rahmen der Verkehrspflicht nicht beachtet wurden. Das gilt für den Einbau der Spielgeräte ebenso wie für ihren Zustand. Die regelmäßige Inspektion und Wartung, wie sie der Hersteller der Spielplatzgeräte vorgesehen hat, in Abstimmung mit dem Turnus der SN EN 1176, vermindern das Haftungsrisiko für Spielplatzbetreiber*innen.
  • Müssen neue Spielplätze oder neu eingebaute Spielgeräte immer von einem sachkundigen Spielplatzprüfer abgenommen werden?
    Ja. Seit 2020 ist die sog. „Inspektion nach der Installation“ erstmals explizit im Teil 7 der SN EN 1176 erwähnt. Bis dato wurde eine Inspektion nach der Fertigstellung eines neuen Spielplatzes nur empfohlen.
  • Wie können sich Hersteller und Betreiber gegen Schadensfolgen absichern?
    Vor der Markteinführung werden Spielplatzgeräte von Herstellern gründlich geprüft und zertifiziert. Bevor die Geräte an Betreiber übergeben werden, erhalten diese eine umfassende Wartungs- und Inspektionsanleitung. Unmittelbar nach der Installation führen zertifizierte Prüfer gemäß DIN 79161 eine Erstabnahme durch, um sicherzustellen, dass alle sicherheitstechnischen Standards erfüllt sind. Anschließend liegt es in der Verantwortung der Betreiber, sicherzustellen, dass die regelmäßige Wartung und Inspektion gemäß den Herstellervorgaben und in Übereinstimmung mit der Norm SN EN 1176 durchgeführt wird, um ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
  • Welche Regeln gibt es für die Sicherheit von Spielplätzen?
    Für Spielplatzanlagen und Spielplatzgeräte im öffentlichen Bereich – dazu zählen übrigens auch alle Kinder- und Jugendeinrichtungen mit ihren Innen- und Außenbereichen – gilt die Norm SN EN 1176 für Spielplatzgeräte. In dieser Norm ist etwa festgelegt, in welchem Turnus Wartungsarbeiten und Inspektionen auf einem Spielplatz ausgeführt werden sollen. In der Norm SN EN 1176 werden zudem weitere Normen genannt, die bei der Planung einer Spielplatzanlage einbezogen werden.
  • Welche Prüfungen umfasst die Erstabnahme im Detail?
    Die folgenden Prüfungen werden bei der Erstabnahme durchgeführt: o Prüfung der Planungsunterlagen o Prüfung der baulichen Gerätesicherheit o Prüfung der Standsicherheit o Prüfung der Sicherheitsabstände o Prüfung der Verbindungsteile o Prüfung der Standfestigkeit o Prüfung der stossdämpfenden Materialien o Prüfung der Aufprallfläche o Prüfung von Fangstellen o Prüfung der gesamten Anlagen (inkl. Zäune, Ausstattung, Einfriedung) o Erstellung eines Prüfberichtes
  • Welche Prüfungen umfasst die Jahreshauptinspektion im Detail?
    Die folgenden Prüfungen werden bei der Jahreshauptinspektion durchgeführt: o Prüfung der Verbindungsteile o Prüfung der Standfestigkeit o Prüfung der stossdämpfenden Materialien o Prüfung der Aufprallfläche o Prüfung von Fangstellen o Prüfung des Gerätebestandes o Verschleisskontrolle o Prüfung der gesamten Anlagen (inkl. Zäune, Ausstattung, Einfriedung) o Erstellung eines Prüfberichtes
  • Gelten die Vorschriften nur für die Geräte?
    Die umfangreiche Norm SN EN 1176 gilt für Spielplatzgeräte und die umfangreichen sicherheitstechnischen Anforderungen einer Spielplatzanlage. Sie sind in Abstimmung mit weiteren Normen, wie der SN EN 1177 zu berücksichtigen.
  • In welchen Abständen sollten Inspektionen stattfinden?
    Die Inspektionen sollten gemäß den Herstellerangaben und in Übereinstimmung mit der SN EN 1176 und SN EN 1177 in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Diese beinhalten typischerweise eine wöchentliche visuelle Überprüfung sowie eine quartalsweise operative Inspektion. Jährlich sollte eine umfassende Hauptinspektion erfolgen, vergleichbar mit der alle zwei Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge. Bei intensiver Nutzung von Spielplatzgeräten, insbesondere von dynamischen wie Seilbahnen, können häufigere Kontrollen erforderlich sein, auch wenn sie nicht vom Hersteller vorgesehen sind.
  • Was kostet eine Spielplatzprüfung?
    Die Kosten werden je nach Prüfungsdauer, Prüfhäufigkeit und Anzahl der zu inspizierenden Spielplätze individuell angepasst. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
  • Wie schnell erhalte ich ein Gutachten?
    Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 2 Werktagen.
  • In welchem Gebiet führen Ihre Experten Inspektionen und Beratung durch?
    Unsere Experten bieten Inspektionen und Beratung in der gesamten Schweiz an.

Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. 

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